Stiften kann jeder. Privatpersonen können ebenso wie Unternehmer Stifter werden. Unter dem Dach der Bürgerstiftung können Geld, Zeit und Sachvermögen eingebracht werden.
Zeit: Alle können sich in der Bürgerstiftung nicht nur mit Geld, sondern auch mit Zeit engagieren. Wie? Arbeiten Sie beispielsweise ehrenamtlich bei der Durchführung von Projekten mit.
Geld: Ob mit 10, 20, 50, 100 oder 1.000 Euro und mehr - es gibt keine Mindestsummen und keine Höchstgrenzen. Jeder Betrag hilft!
Sachvermögen: Es kann sowohl Geldvermögen als auch Sachvermögen, z. B. Grundstücke oder Gebäude, an die Bürgerstiftung übertragen werden.
Stiften funktioniert wie spenden. Ein von Ihnen gewählter Betrag wird mit dem Vermerk "Zustiftung" auf unser Konto überwiesen. Die Summe wird dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt unberührt, was zur Folge hat, dass die Erträge aus dem Stiftungskapital stetig wachsen. Bei Vermögensübertragungen müssen Formvorschriften beachtet werden. Bitte sprechen Sie uns an.
Wenn Sie zugestiftet haben, erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung, die Sie zur Vorlage beim Finanzamt verwenden können. Wichtig ist, dass Sie Ihren Namen und ihre Anschrift bei der Überweisung angeben.
Sie können der Stiftung auch einen Geldbetrag als Spende zukommen lassen. Eine Spende fließt nicht dem Stiftungskapital zu, sondern wird für die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung eingesetzt.
Sie erhalten eine Spendenbestätigung, die Sie zur Vorlage beim Finanzamt verwenden können. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihren Namen und Ihre Anschrift an.
Das Engagement für die Bürgerstiftung Raesfeld - Erle - Homer muss mit dem eigenen Tod nicht enden. Die Werte und Ziele können auch darüber hinaus unterstützt werden. Mit einem Erbe an die Stiftung REH. Eine Hilfe, für die übrigens keine Erbschaftssteuer anfällt.
Erbschaften können durch Zustiftung in das Vermögen der Stiftung eingebracht werden. Bei größeren Beträgen ist auch die Einrichtung einer Unterstiftung (z. B. im Gedenken an den Erblasser) möglich. Die Bürgerstiftung übernimmt die Verwaltung der Unterstiftung. Der Zweck der Unterstiftung kann auf ein individuelles Anliegen ausgerichtet sein.
Ihre Ansprechpartner für Zustiftungen und Erbschaften sind Heiko Gudel oder Philipp Holtschlag.
Sparkasse West-münsterland
IBAN
DE56 4015 4530 0037 3100 00
BIC WELADE3WXXX
Volksbank Raesfeld
IBAN
DE59 4286 2451 0106 6669 00
BIC GENODEM1RAE
Ich interessiere mich für ein Stiftungsprojekt und würde gerne bei der Umsetzung mitwirken. Warum? Weil ich vielleicht besonderes Interesse habe oder Fähigkeiten mitbringe, die ich für die Umsetzung von Projekten für wichtig erachte oder weil ich einfach nur Freude daran habe, mit Gleichgesinnten gemeinsame Ziele zu verfolgen.
Die Gründe für eine Mitwirkung können also vielfältig sein. Bitte nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
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